Statuten

1. Name und Zweck des Vereins
1.1 Der BC Münchenstein ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
1.2 Der Basketballclub Münchenstein wurde im Jahre 1992 gegründet. Er bezweckt die Ausübung des Basketballsports sowie die Pflege der Kameradschaft und Geselligkeit.
1.3 Der Basketballclub Münchenstein, nachstehend BCM genannt, ist Mitglied des Basketballverbandes Nordwestschweiz, kurz BVN, und von Swiss Basketball.

2. Mitgliedschaft
2.1 Der Verein besteht aus:
– Aktivmitglieder
– Ehrenmitglieder
– Passivmitglieder
2.2 Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich über Jahre um den Verein besonders verdient gemacht hat. Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand an der nächsten Generalversammlung.
2.3 Als Passiv Mitglied kann jedermann aufgenommen werden, der sich verpflichtet den jeweiligen Jahresbeitrag durch den Beschluss des Vorstandes zu bezahlen.

3. Beitritt, Austritt, Auschluss
3.1 Beitrittsgesuche sind an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung.
3.2 Austritte haben schriftlich auf Ende des Vereinsjahres zu erfolgen.
3.3 Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder auszuschliessen, z.B. bei Nichtbezahlung der Beiträge oder bei Handlungen gegen die Interessen des BCM.
3.4 Es ist Ehrensache eines jeden/r Spielers/Inn für tadellose Ordnung im Training, anständiges Betragen vor, während und nach einem Wettspiel, sowie für Disziplin gegenüber Schiedsrichtern und Gegner verpflichtet zu sein.

4. Organe
4.1 Der BCM hat folgende Organe: – Generalversammlung
– Vorstand
– Spielkommission
4.2 Offizielles Mitteilungsorgan sind die Club-Mitteilungen.

5. Generalversammlung
5.1 Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins und erledigt alle Geschäfte, die ihr nach den Statuten übertragen sind.
5.2 Die Generalversammlung bestimmt über:
– Jahresberichte
– Jahresrechnung und Budget
– Mitgliederbeiträge aufgrund des Budgets
– Wahlen
– Anträge
– Statutenänderung mit 2/3 Mehrheit der anwesen- den stimmberechtigten Mitglieder.
5.3 Die Generalversammlung findet jeweils am Anfang des Vereinsjahres statt.
5.4 Ausserordentliche Generalversammlungen können vom Vorstand jederzeit einberufen werden.
5.5 Einladung und Traktandenliste sind den Mitgliedern mind. 2 Wochen vor der Versammlung zuzustellen.
5.6 Anträge der Mitglieder sind mind. 20 Tage vor der GV an den Vorstand zu richten; dieser kann sie der Generalversammlung vorlegen.
5.7 Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 18.Altersjahr zurückgelegt haben.

6. Vorstand
6.1 Der Vorstand besteht aus:
– Präsident/in
– Vizepräsident/in
– Kassier/in
– Sekretär/in
– Technische Kommission Chef/in (TK)
– Beisitzer/in
6.2 Der Vorstand wird durch die Generalversammlung gewählt.
6.3 Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führen:
– Für wichtige Vereinsgeschehen: Präsident/in und ein Vorstandsmitglied
– Für finanzielle Belange: Präsident/in und/oder Kassier/in mit Einzelunterschrift
– Für spielerische Belange: TK Chef/in

7. Spielkommission
7.1 Die Spielkommission besteht aus:
– TK Chef/in
– Coaches der Mannschaften
– Trainer/innen
– weitere Mitglieder bei Bedarf

8. Finanzen
8.1 Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
– Mitgliederbeiträgen
– Sponsoren- und Gönnerbeiträgen
– Erträgen aus Veranstaltungen, Werbung usw.
– Sammlungen / Spenden
8.2 Die Mitgliederbeiträge sind grundsätzlich zu Beginn des Vereinsjahres zu entrichten. Mitgliedern, die während der laufenden Saison beitreten, kann der jeweilige Jahresbeitrag entsprechend reduziert werden.
8.3 Das Vereinsjahr beginnt am 1.Juli und endet am 30.Juni des nächsten Jahres.

9. Auflösung des Vereins
9.1 Der Vorstand ist berechtigt, der Generalversammlung die Vereinsauflösung vorzuschlagen. Diese kann die Auflösung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschliessen. Die Mitglieder haben bei Auflösung kein Anrecht auf allfällig vorhandenes Vermögen. Wird innert 3 Jahren kein Nachfolgeverein gegründet, fällt das Vermögen an den Basketballverband Nordwestschweiz, BVN.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 17.August 2005 genehmigt. Sie ersetzen die Statuten des BC Münchenstein vom 20.Juni 1997 und treten per sofort in Kraft.
Präsident Salvatore Cammarata

Sekretär
Roland Studer

Münchenstein, den 17.August 2005

–> An der GV vom 1. November 2018 wurden neue Statuten vorgeschlagen, die in der nächsten Vorstands-Sitzung besprochen werden.